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Finanzierung

Förderquote bis zu 80 Prozent

Das Mobilitätsnetz Heidelberg soll als Gesamtprojekt über das GVFG-Bundesprogramm („Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“) und damit anteilig auch über das GVFG-Landesprogramm finanziert werden. Das GVFG-Bundesprogramm ermöglicht noch bis 2019 die Finanzierung von ÖPNV-Großprojekten mit einem Volumen über 50 Millionen Euro in Verdichtungsräumen. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (60 Prozent Bund, 20 Prozent Land).

Koordiniert wird die Finanzierung des Projektes durch die Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH (HSB), eine Gesellschaft der Stadtwerke Heidelberg. Die HSB übernimmt beratende und koordinierende Funktionen für den ÖPNV und die Verwirklichung des Mobilitätsnetzes im Auftrag der Stadt Heidelberg. Als Eigentümerin der Infrastruktur ist sie für Investitionen in den Ausbau und Erhalt der Verkehrswege zuständig.

Bundesfördermittel und

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist ein Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Das GVFG wurde als Instrument im Jahr 1971 eingeführt und seither mehrfach modifiziert. Das Gesetz entstand unter anderem als Antwort des Bundes auf die immer heikler werdenden Verkehrsverhältnisse in den Städten: die Kommunen konnten mit eigenen Mitteln keine oder lediglich geringe Verbesserungen erreichen.

Über das GVFG unterstützt der Bund auf kommunaler Ebene derzeit Maßnahmen von Verkehrsbetrieben und im Bereich Nahverkehr der Deutschen Bahn AG. Die förderfähigen Kosten der Maßnahmen müssen jeweils den Betrag von 50 Mio. Euro überschreiten. Bis Ende des Jahres 2019 stehen jährlich etwa 1,7 Mrd. Euro an Fördergeldern bereit. Die Aufteilung der Fördermittel ist nicht auf bestimmte Bundesländer bezogen, aber unterliegt folgendem Schlüssel:

  • 75,8 Prozent für die alten Bundesländer
  • 24,2 Prozent für die neuen Bundesländer (inklusive Berlin)

Über das Bundes-GVFG werden 60 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme finanziert und weitere 20 Prozent übernimmt das Landes-GVFG. 


Landesfördermittel

Über das Bundes-GVFG hinaus fördert der Bund weitere Verkehrsprojekte der Länder über das sogenannte Entflechtungsgesetz (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen). Die einzelnen Bundesländer erhalten die nach einem festen Schlüssel zugeteilten Beträge. Auf Baden-Württemberg entfallen hiervon ab 2014 bis 2019 85 Mill. Euro jährlich in Summe demnach 510 Mill. Euro. Davon sind für die Restfinanzierung von Altvorhaben bereits ca. 250 Mill. Euro verplant (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de/Hintergrund-LGVFG.pdf)Seit dem 01.01.2014 wurde innerhalb dieses sogenannten Landesprogrammes außerdem die Förderquote von 75% auf 50% der zuwendungsfähigen Kosten reduziert.

Die Bundesländer fördern hiermit Projekte zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen – sowohl im Bereich des ÖPNV als auch im Straßen- und Radwegebereich. Auf Baden-Württemberg entfallen etwa 12,4 Prozent der zugeteilten Summe.

Weitere Informationen über das Entflechtungsgesetzes des Bundes
Weitere Informationen über das Landes-GVFG


Derzeitiger Kenntnisstand

Die Anmeldung zum Bundesprogramm ist in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes erfolgt. Der Rahmenantrag für das Gesamtprojekt wurde im März 2013 an das Land übergeben. Dieser wird stetig mit konkreten Projektanträgen für die Teilprojekte unterlegt.